Courtagepassus

Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z. B. den Erhalt des Objektexposés.

Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2022 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zwischen beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) geteilt und beträgt jeweils 3% des Kaufpreises zzgl. MwSt. (derzeit 3,57 %).

Die Courtage ist nach notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Grunderwerbssteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses, Gewerbeobjektes oder Grundstückes, wird die Maklercourtage allein vom Käufer getragen.